Qualitätspolitik
Richtlinie für systematische Qualitätsarbeit.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Bei Auslegungsunterschieden gilt die schwedische Fassung.
1. Zweck und Ausrichtung
Precisionstål soll ein zuverlässiger Lieferant von Stahl, Metallen sowie zugehörigen Produkten und Dienstleistungen sein. Qualität bedeutet für uns, dass vereinbarte Kundenanforderungen, geltende gesetzliche Anforderungen und spezifizierte Materialanforderungen konsequent, rückverfolgbar und kaufmännisch angemessen erfüllt werden.
2. Unsere Qualitätsgrundsätze
- Kundenanforderungen sind vor der Auftragsannahme zu klären und in eindeutige Anforderungen an Einkauf, Lagerung, Bearbeitung und Lieferung zu überführen;
- Material, Abmessungen, Toleranzen, Oberflächenanforderungen, Dokumentation und Zeugnisse sind in dem Umfang zu prüfen, der sich aus Auftrag und Produktanforderungen ergibt;
- Lieferanten sind danach auszuwählen und zu bewerten, ob sie Qualitäts-, Liefer- und Dokumentationsanforderungen erfüllen können;
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind zu erhalten, wenn dies von Kunde, Norm, Zeichnung, Werkszeugnis oder einer anderen Spezifikation gefordert wird;
- Abweichungen und Reklamationen sind zu erfassen, zu untersuchen und, sofern begründet, in Korrekturmaßnahmen zu überführen;
- Kompetenz, Verantwortung und Befugnisse müssen für die Personen klar sein, die die Qualität beeinflussen;
- Risiken und Chancen im Geschäft sind bei wesentlichen Änderungen, neuen Produkten, neuen Lieferanten und wiederkehrenden Qualitätsproblemen zu bewerten;
- Ergebnisse sind nachzuverfolgen und für die fortlaufende Verbesserung zu nutzen.
3. Qualitätsziele
Die Geschäftsleitung legt mindestens jährlich messbare Qualitätsziele fest. Die Ziele sollen, soweit relevant, Liefertreue, Reklamationen/Abweichungen, Lieferantenleistung, Kundenzufriedenheit und Verbesserungsmaßnahmen umfassen. Die Geschäftsleitung verfolgt die Ergebnisse nach.
4. Verantwortung und Nachverfolgung
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für diese Richtlinie. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für die Qualität der eigenen Arbeit und für die Meldung von Abweichungen verantwortlich. Die Geschäftsleitung bewertet regelmäßig die Zweckmäßigkeit der Qualitätsarbeit sowie Ressourcenbedarf, Risiken, Kundenrückmeldungen und Verbesserungsbedarf.
5. Kommunikation und Überprüfung
Die Richtlinie soll im Unternehmen bekannt und für relevante externe interessierte Parteien verfügbar sein. Sie wird mindestens jährlich sowie bei größeren Veränderungen im Unternehmen überprüft.