Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Bei Auslegungsunterschieden gilt die schwedische Fassung.
1. Anwendungsbereich
Die Bedingungen gelten für den Verkauf von Precisionstål an Unternehmer. Eigene Standardbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Precisionstål sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.
2. Angebot und Bestellung
Ein Angebot gilt für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Precisionstål die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Lieferung begonnen hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Bestellunterlagen, Zeichnungen, Normen, Toleranzen und sonstige Anforderungen vollständig und korrekt sind.
3. Produkt und Material
Die Eigenschaften des Produkts bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich in Bezug genommenen Spezifikationen. Angaben in Katalogen, auf der Website oder in Marketingmaterial sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden. Werkszeugnisse, Prüfbescheinigungen oder sonstige Dokumentation werden bereitgestellt, soweit dies vereinbart ist.
4. Menge, Gewicht und Toleranzen
Übliche Handels-, Fertigungs-, Zuschnitt- und Gewichtstoleranzen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei sonderbestelltem, zugeschnittenem oder bearbeitetem Material kann die tatsächlich gelieferte Menge oder das Gewicht innerhalb üblicher oder vereinbarter Toleranzen abweichen.
5. Preis und Steuern
Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Precisionstål ist berechtigt, den Preis vor der Lieferung anzupassen, wenn die Kostenänderung auf geänderte Zölle, Steuern, behördliche Abgaben, Währungsänderungen oder andere externe Kosten zurückzuführen ist, die bei Vertragsschluss nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren, sofern der Kunde ohne unangemessene Verzögerung unterrichtet wird.
6. Lieferung
Lieferbedingungen und Gefahrübergang richten sich nach der in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterms®-Klausel und -Fassung. Ist keine Lieferklausel angegeben, erfolgt die Lieferung ab Lager von Precisionstål und die Gefahr geht über, wenn die Ware dem Kunden oder dem Frachtführer übergeben wird. Eine angegebene Lieferzeit ist eine Schätzung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
7. Verzug
Precisionstål unterrichtet den Kunden über wesentliche Verzögerungen. Der Kunde kann den verzögerten Teil erst nach Setzung einer angemessenen schriftlichen Nachfrist gegenüber Precisionstål aufheben, es sei denn, die Verzögerung ist von wesentlicher Bedeutung und Precisionstål erkannte dies oder hätte es erkennen müssen.
8. Prüfung und Reklamation
Der Kunde hat die Ware ohne unangemessene Verzögerung nach Erhalt zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sind bei Erhalt gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Die Reklamation ist schriftlich zu erheben, sobald der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, und hat Bestellnummer, Materialidentität, Beschreibung und relevante Dokumentation zu enthalten.
9. Mängel und Rechtsfolgen
Bei Mängeln, die Precisionstål zu vertreten hat, ist Precisionstål vorrangig berechtigt, nach eigener angemessener Wahl den Mangel zu beseitigen, Ersatz zu liefern oder die mangelhafte Ware gutzuschreiben. Der Kunde darf reklamiertes Material ohne Zustimmung von Precisionstål nicht bearbeiten oder zurücksenden, wenn dies die Untersuchung oder Mängelbeseitigung erschwert.
10. Haftungsbegrenzung
Precisionstål haftet nicht für mittelbare Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, außer soweit die Haftung gesetzlich nicht begrenzt werden kann. Die Gesamthaftung von Precisionstål für einen Auftrag ist – mit derselben Ausnahme – auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für den schadensverursachenden Teil der Lieferung gezahlt hat.
11. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen nach dem schwedischen Zinsgesetz (räntelagen) sowie gesetzliche Gebühren an. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann Precisionstål für die verbleibenden Lieferungen Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Precisionstål bis zur vollständigen Bezahlung, soweit ein solcher Vorbehalt nach anwendbarem Recht wirksam und durchsetzbar ist.
13. Höhere Gewalt
Eine Partei ist von der Haftung für Nichterfüllung befreit, die auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, etwa behördliche Maßnahmen, Krieg, Konflikt, umfangreiche Betriebsstörungen, Cybervorfälle, Epidemien, Brand, Naturereignisse, Transportstörungen, Energieknappheit oder wesentliche Lieferantenstörungen. Die Partei hat die andere Partei unverzüglich zu unterrichten.
14. Exportkontrolle und Sanktionen
Der Kunde hat die geltenden Vorschriften zu Exportkontrolle, Sanktionen und Handel einzuhalten. Precisionstål kann eine Lieferung ablehnen oder stoppen, wenn sie nach vernünftiger Einschätzung gegen solche Vorschriften verstoßen könnte.
15. Rechte des geistigen Eigentums und Vertraulichkeit
Zeichnungen, Angebote, Kalkulationen und sonstiges von Precisionstål bereitgestelltes Material dürfen nicht außerhalb des Vertragszwecks verwendet oder unter Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung oder geltendes Recht weitergegeben werden.
16. Rechtswahl und Streitigkeiten
Es gilt schwedisches materielles Recht. Streitigkeiten sind vorrangig durch Verhandlung beizulegen. Erzielen die Parteien keine Lösung, entscheidet die schwedische ordentliche Gerichtsbarkeit mit dem Amtsgericht Stockholm (Stockholms tingsrätt) als erster Instanz, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.