Allgemeine Einkaufsbedingungen
Bedingungen für Lieferanten von Precisionstål.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Bei Auslegungsunterschieden gilt die schwedische Fassung.
1. Anwendungsbereich
Die Bedingungen gelten für Einkäufe von Precisionstål bei einem Lieferanten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Standardbedingungen des Lieferanten gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Precisionstål.
2. Bestellung und Änderungen
Nur eine schriftliche Bestellung oder eine andere schriftliche Beauftragung durch einen bevollmächtigten Vertreter bindet Precisionstål. Abweichungen oder Änderungen von Spezifikation, Preis, Menge, Ursprung, Fertigungsweg oder Lieferzeit bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
3. Anforderungen an Ware und Leistung
Die Lieferung hat Bestellung, Zeichnung, Norm, Werkstoffbezeichnung, Toleranzen und sonstigen vereinbarten Anforderungen zu entsprechen und mangelfrei zu sein. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, die richtige und aktuelle Spezifikation zu verwenden, wenn eine Version ausdrücklich angegeben wurde.
4. Qualitätslenkung
Der Lieferant hat über dokumentierte, für die Lieferung geeignete Arbeitsweisen zu verfügen, die die Lenkung von Material, Prozessen, Unterlieferanten, Abweichungen und Dokumentation sicherstellen. Auf Anfrage hat der Lieferant seine Qualitätsarbeit und relevante Zertifizierungen zu beschreiben.
5. Rückverfolgbarkeit und Zeugnisse
Soweit die Bestellung dies erfordert, hat der Lieferant die Rückverfolgbarkeit zu Charge/Schmelze, Hersteller oder einer anderen Kennzeichnung sicherzustellen und die vereinbarten Werkszeugnisse und Prüfbescheinigungen bereitzustellen. Dokumente dürfen nicht in irreführender Weise verändert werden.
6. Gefälschtes oder fehlerhaftes Material
Der Lieferant hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass gefälschtes, falsch gekennzeichnetes Material oder Material unbekannten Ursprungs geliefert wird. Ein Verdacht auf solches Material ist Precisionstål unverzüglich zu melden.
7. Unterlieferanten
Der Lieferant haftet für seine Unterlieferanten wie für eigenes Handeln und hat relevante Qualitäts-, Rückverfolgbarkeits-, Umwelt- und Dokumentationsanforderungen in der Lieferkette weiterzugeben.
8. Prüfung und Abweichung
Der Lieferant hat Precisionstål unverzüglich über Abweichungen zu unterrichten, die die Lieferung beeinflussen können. Abweichende Produkte dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht geliefert werden. Precisionstål kann eine Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen verlangen.
9. Prüfungsrecht
Nach angemessener Ankündigung kann Precisionstål oder eine von Precisionstål benannte Partei relevante Teile der Lieferung und der zugehörigen Dokumentation beim Lieferanten prüfen, sofern dies durch Qualitäts- oder Kundenanforderungen gerechtfertigt ist. Eine solche Prüfung befreit den Lieferanten nicht von seiner Haftung.
10. Umwelt, Chemikalien und Rechtskonformität
Der Lieferant hat geltendes Umwelt-, Chemikalien-, Arbeitsschutz-, Produkt- und Handelsrecht einzuhalten, einschließlich der anwendbaren Anforderungen nach REACH und sonstiger in der Bestellung ausdrücklich genannter Vorschriften. Angeforderte Informationen zu Stoffen, Ursprung oder Rechtskonformität sind unverzüglich bereitzustellen.
11. Lieferung und Verpackung
Die Lieferung hat zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zu erfolgen, mit geeigneter Verpackung, die das Material schützt und eine korrekte Kennzeichnung ermöglicht. Lieferdokumente haben die Bestellnummer von Precisionstål und weitere vereinbarte Referenzen anzugeben.
12. Preis und Rechnungsstellung
Der vereinbarte Preis umfasst sämtliche Kosten, die nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen sind. Die Rechnung hat die Bestellnummer und die gesetzlichen Angaben zu enthalten. Precisionstål kann einen streitigen Betrag einbehalten, bis die Angelegenheit geklärt ist.
13. Mängel, Gewährleistung und Kosten
Der Lieferant hat eine mangelhafte Lieferung ohne unangemessene Verzögerung und ohne Kosten für Precisionstål nachzubessern, zu ersetzen oder gutzuschreiben. Der Lieferant haftet für angemessene direkte Kosten, die der Mangel verursacht, soweit sich die Haftung aus Vertrag oder Gesetz ergibt.
14. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der Lieferung verwendet werden. Personenbezogene Daten sind nach geltendem Datenschutzrecht zu verarbeiten.
15. Verhaltenskodex
Vom Lieferanten wird erwartet, dass er den Supplier Code of Conduct von Precisionstål befolgt oder nachweist, dass in seinem eigenen Unternehmen entsprechende Grundsätze angewendet werden.
16. Rechtswahl und Streitigkeiten
Es gilt schwedisches materielles Recht. Streitigkeiten sind vorrangig durch Verhandlung und andernfalls durch die schwedische ordentliche Gerichtsbarkeit mit dem Amtsgericht Stockholm (Stockholms tingsrätt) als erster Instanz beizulegen, sofern nichts anderes vereinbart ist.