Umweltpolitik
Richtlinie für systematische Umweltarbeit.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Bei Auslegungsunterschieden gilt die schwedische Fassung.
1. Unsere umweltbezogene Ausrichtung
Precisionstål soll seine Tätigkeit unter Berücksichtigung der Umwelt ausüben und systematisch daran arbeiten, negative Umweltauswirkungen in den Bereichen zu verringern, die das Unternehmen steuern oder beeinflussen kann. Die Umweltarbeit soll im Verhältnis zu Umfang, Risiken und Umweltaspekten der Tätigkeit stehen.
2. Unsere Verpflichtungen
- geltende Umweltgesetzgebung, behördliche Anforderungen und sonstige vom Unternehmen übernommene Umweltanforderungen erfüllen;
- Verschmutzung vermeiden sowie Verluste, Ausschuss und unnötigen Abfall begrenzen;
- eine effiziente Nutzung von Material, Energie, Verpackung und Transport fördern;
- Abfall verantwortungsvoll trennen und entsorgen und Wiederverwendung und Recycling priorisieren, soweit praktisch möglich;
- die Umweltleistung bei Auswahl und Bewertung von Lieferanten und Transportlösungen berücksichtigen, soweit relevant;
- eine Lebenswegperspektive auf die Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen, die das Unternehmen einkauft, lagert, bearbeitet oder verkauft, soweit das Unternehmen dies beeinflussen kann;
- bedeutende Umweltaspekte sowie relevante klimabezogene Risiken und Chancen ermitteln;
- die Umweltarbeit und, soweit möglich, die Umweltleistung fortlaufend verbessern.
3. Umweltaspekte und Ziele
Das Unternehmen bewertet regelmäßig, welche Umweltaspekte am relevantesten sind. Für die Tätigkeit von Precisionstål können dies unter anderem Materialeinsatz, Metallverschnitt, Verpackung, Energie, Transporte, Abfall und die Lieferkette sein. Die Geschäftsleitung legt bei Bedarf messbare Umweltziele fest und verfolgt die Ergebnisse nach.
4. Einkauf und Lieferanten
Beim Einkauf soll Precisionstål, soweit kaufmännisch und technisch möglich, Materialeffizienz, dokumentierte Einhaltung von Chemikalien- und Umweltanforderungen, Transportgestaltung, Recyclingfähigkeit und die Umweltarbeit des Lieferanten einbeziehen.
5. Verantwortung, Vorfälle und Verbesserung
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Umweltarbeit. Die Mitarbeitenden befolgen die festgelegten Abläufe und melden Umweltvorfälle, Abweichungen und Verbesserungsvorschläge. Relevante Vorfälle sind zu untersuchen und Korrekturmaßnahmen zu beschließen.
6. Kommunikation und Überprüfung
Die Richtlinie soll im Unternehmen bekannt sein, relevanten interessierten Parteien zur Verfügung stehen und mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen überprüft werden.